Informationen zur Abgabepflicht nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ab dem 01.01.2024 für Hersteller und Befüller bestimmter Einwegkunststoffprodukte.
Bei Abholung von Waren halten Sie sich bitte an die Hygiene- und Abstandsregeln und einen Mund-Nasen-Schutz oder vergleichbares in unseren Räumen zu tragen.