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AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden (B2B)

Stand: Januar 2023

der Firma PAPIER BRINKMANN GmbH, Borkstraße 14, 48163 Münster

Ziff. 1 Allgemeines

Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Papier Brinkmann GmbH widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

Ziff. 2 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Ziff. 3 Preise

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ab einem Warennettowert von Euro 750,00 erfolgt die Lieferung frei Haus. Beträgt der Zeitraum zwischen Bestellung und Liefertermin mehr als 2 Monate sind wir berechtigt bei Preissteigerung von Roh- und Hilfsstoffen den vorvereinbarten Preis um diesen Betrag zu erhöhen. Alle Preise gelten ab Lager und beinhalten nur die gewöhnlichen Verpackungskosten und nicht die Transportkosten. Für anfallende Verteilerkosten werden Euro 4,00 (netto) berechnet. Kosten der Druckvorbereitung und insbesondere der Herstellung von Klischees, Walzen o. ä. werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gesondert berechnet.

Ziff. 4 Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen / Rechnungsänderungen

Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Papierrechnungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch versandt. Der Käufer erklärt sich mit der digitalen Rechnungslegung einverstanden.

Unsere Rechnungen sind zahlbar 10 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse. Bei Erstgeschäften oder Lieferungen ins Ausland dürfen wir Vorkasse verlangen. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9 % über dem im Moment des Verzugseintritts gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu beanspruchen und für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahngebühren in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen läßt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachnahme vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlung abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

Im Falle der Vereinbarung von Lastschrifteinzügen mit SEPA-Mandat wird die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von 14 Tagen hiermit auf einen Tag verkürzt. Das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum gilt hierbei als Ankündigung des Lastschrifteinzuges.

Rechnungsänderungen, die nicht durch uns zu verantworten sind, werden kostenpflichtig mit Euro 25,00 je Änderung berechnet.

Ziff. 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

Ziff. 6 Lieferzeiten, Liefermengen, Verpackung, Teillieferungen

Die Lieferzeit für das Produktsortiment in unserem Online Shop beträgt bis zu 3 Tage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Die Lieferzeit für Sonderanfertigungen oder individuell angefertigten Produkten bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung, mit den aktuellen Produktionszeiten, welche saisonalen Schwankungen unterliegen und vom Auftragsbestand abhängig sind. Fixtermine verschieben sich um die Zeit, in der der Käufer einer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Druckfreigabe. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen Liefertermin oder eine Lieferzeit um mehr als 14 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen.

Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Aus produktionstechnischen Gründen von Sonderanfertigungen oder individuell angefertigten Produkten (z. B. Werbedruck) bleiben bei Papierprodukten Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % und bei Folienprodukten bis zu 20 % der Bestellmenge der betreffenden Warenart vorbehalten. Soweit der Käufer eine Sonderverpackung wünscht, die über unsere übliche, produktangemessene Verpackung hinausgeht, wird diese gesondert berechnet. Sind Teillieferungen eines Auftrages vereinbart, sind diese bei Lieferung zur Zahlung fällig. Der zugrunde liegende Auftrag ist vollständig spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestätigung ohne weitere Aufforderung unsererseits abzunehmen, wird berechnet und ist zur Zahlung fällig.

Ziff. 7 Versand

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich etwaiger Sonderverpackungs- und Versicherungswünsche des Käufers, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.

Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.

Rücksendeentgelt

Für unzustellbare DHL-Pakete, sofern die Unzustellbarkeit nicht von DHL zu vertreten ist, ist ein Rücksendeentgelt in Höhe von Euro 4,00 (netto) zu entrichten. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird, oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbrief- oder Paketkasten), die Weigerung zur Zahlung des Nachentgelts, Nachnahmebetrages oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.

Das Rücksendeentgelt in Höhe von Euro 4,00 (netto) wird auch bei der Vorausführung („Sofort-Zurück“, „Unzustellbarkeitsnachricht“, Terminzustellung“, „Keine Nachbarschaftszustellung“, „Nachsende-information“) in all den Fällen erhoben, in denen es zu einer Rücksendung kommt.

Ziff. 8 Druckerzeugnisse; Korrekturabzüge; Druckvorlagen

Soweit der Auftrag ein Druckerzeugnis umfasst und nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, ist der Käufer verpflichtet uns bei Auftragserteilung eine Druckvorlage zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Obliegenheit trotz schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von 10 Tagen nicht nach, so sind wir berechtigt ihn schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen samt Ablehnungsandrohung zur Übermittlung aufzufordern. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind wir berechtigt, Schadensersatz unter entsprechender Anwendung der Ziff. 11 dieser Bedingungen zu fordern.

Von uns nicht verschuldeter Mehraufwand aufgrund einer unleserlichen Druckvorlage oder aufgrund einer dadurch notwendig werdenden Korrektur des Korrekturabzuges oder infolge einer vom Käufer in Abweichung von der Druckvorlage gewünschten Änderung des Korrekturabzuges wird nach der dafür tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit abgerechnet. Vor der Verwendung der uns durch den Käufer zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug / Andruck zur Genehmigung übersandt. Der Käufer hat den Korrekturabzug (Vor- und Zwischenerzeugnisse) auf seine Vertragsmäßigkeit und auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für vom Käufer übersehene Fehler, insbesondere Rechtschreibfehler, haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, binnen 10 Tagen nach Zugang zu erklären, ob er die Korrekturvorlage akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zur Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis zu setzen, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf den Korrekturabzug als genehmigt ansehen. Liegt uns nach Ablauf dieser Nachfrist keine Erklärung des Käufers vor, so gilt die Genehmigung als erteilt. Wird uns die Fertigung und Übersendung eines Korrekturabzuges erlassen, haften wir hinsichtlich etwaiger Fehler nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Ziff. 9 Gewährleistung

Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Druck- und Materialqualität, Gewicht, Größe und sonstigen Ausführungen sind keine Mängel. Grundsätzlich kann eine gewählte Farbe nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu wiedergegeben werden. Zur Herstellung höchster Farbtreue ist ein Unterdruck in weiß bzw. ein Doppeldruck durchzuführen (zusätzliche Kosten). Wird hierauf verzichtet, stellen Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendruck keine rügefähigen Mängel dar, soweit sie in den natürlichen Eigenschaften der zu bedruckenden Materialien begründet sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben, Abriebfestigkeit der Farbe sowie für die Beschaffenheit von Papier, Folien, Lackierung, Imprägnierung u.s.w. haften wir nicht, soweit wir bei der Produktion nachweislich den Stand der jeweiligen Drucktechnik beachtet haben.

Für Veränderungen der gelieferten Ware durch nicht fachgerechte oder zu lange Lagerung beim Käufer haften wir nicht. Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unserem Katalog, unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Werbezetteln ergeben. Soweit unsere dortigen Angaben zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EG- Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unserem Katalog, unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Werbezetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.

Für die Eignung unserer Erzeugnisse für einen vom Käufer vorgesehenen, über die übliche Verwendung hinausgehenden Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. § 479 BGB bleibt unberührt.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. § 479 BGB bleibt unberührt.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von grundsätzlich 15 Tagen – jedoch in Fällen, in denen wir nachweislich auf eine Rohstoffnachlieferung aus dem Ausland angewiesen sind, von nicht weniger als 30 Tagen – behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche (nicht gemeint sind Ansprüche aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit), insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung in Fällen grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten einfacher Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf das vorhersehbare Maß eines Schadens begrenzt.

Ziff. 10 Urheberrechte

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Käufer allein verantwortlich. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung freizustellen.

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, uns. Produktionsmittel – wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen, etc. – bleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, unser Eigentum.

Ziff. 11 Pauschalierter Schadensersatz

Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Ziff. 12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Papier Brinkmann GmbH zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger tritt der Käufer erfüllungshalber an uns ab.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen. Die Firma Papier Brinkmann GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

Ziff. 13 Datenschutz

Dem Käufer sind die Datenschutzbestimmungen der Verkäuferin bekannt. Mit Abschluss der Vertrages akzeptiert er diese Datenschutzbestimmungen.

Ziff. 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Münster. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Istkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Münster und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z. B. des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen.

(Stand: Januar 2023)

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