
Mit in Kraft treten der fünften Novelle der Verpackungsverordnung am 04.04.2008 (VerpackV) werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.
Ab dem 01.01.2009 ist es verboten Verpackungen welche nicht lizenziert wurden in Umlauf zu bringen (Vertriebsverbot).
Ab diesem Zeitpunkt ist es für alle, welche befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr (an den Endverbraucher) bringen, Pflicht sich an einem dualen System zu beteiligen und Gebühren für die Entsorgung zu entrichten. Anders als bei den Verkaufsverpackungen (Joghurtbecher, Tetrapack, Chipstüte, etc.), besteht bei den Serviceverpackungen (Faltenbeutel, Tragetaschen, Einschlagpapiere, etc.) die Möglichkeit, die vorgelagerte Handelsstufe mit der Abwicklung der Lizenzierung, gegen Zahlung der anfallenden Kosten und Gebühren, schriftlich zu beauftragen.
Somit haben Sie als Kunde bei verpacken24.com die folgenden zwei Möglichkeiten die bestellten Serviceverpackungen bei einem Dualen System zu lizenzieren.
1.) nicht berechnen (Keine Lizenzierung vornehmen)
Wenn Sie keine Lizenzierung der Serviceverpackungen über den verpacken24.com Online Shop wünschen, werden für Ihre Bestellung keine DSD-Gebühren berechnet. In diesem Fall sind Sie für die Lizenzierung Ihrer Verpackungen selber verantwortlich und sind dann verpflichtet sich um die Teilnahme an einem Dualen System zu kümmern.
Zusätzlich zu der Pflicht der Lizenzierung, besteht die Plficht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bis zum 30.04. des Folgejahres. Die Vollständigkeit kann NUR digital, in Verbindung mit einem Testat eines Sachverständigen und einer digitalen Signatur des Unternehmens und des Sachverständigen nach deutscher Norm erfolgen!!
Diese Wahlmöglichkeit besteht jedoch nur für den Erstinverkehrbringer, nicht für Endverbraucher. An Endverbraucher kann eine Belieferung nur mit zusätzlicher Lizenzierung der Verpackungen erfolgen, wie unter Punkt 2 beschrieben.
2.) berechnen (Lizenzierung der Verpackungen)
Gerne bieten wir Ihnen auch den Service der Lizenzierung der Serviceverpackungen beim Einkauf im verpacken24.com Online Shop. Hierbei beauftragen Sie uns die Serviceverpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren, in diesem Fall übernehmen wir auch die Abgabe der Vollständigkeitserklärung und Testierung bei der IHK.
Hierbei werden die DSD-Gebühren auf der Rechnung einzeln für das jeweilige Produkt ausgewiesen. Auf Grund der Systembeteilung an einem Dualem System ist die Kennzeichnung nicht mehr notwendig.
Grundsätzlich ist es zukünftig nicht mehr erforderlich die lizenzierten Verpackungen mit einem Lizenzzeichen, wie etwa dem "Grünen Punkt" zu versehen!